Nachrichten Ansicht

News

11.01.2024 Kategorie: Gemeinde

Wahlbekanntmachung

Kirchenvorstandswahlen in Kreiensen

Am 10. März 2024 findet in der Ev. Kirchengemeinde Kreiensen die Wahl zum Kirchenvorstand statt.

Wahllokale und Wahlzeiten:
Ev. Gemeindehaus Kreiensen,Friedhofsweg 3,37574 Einbeck:10.00-12.00 Uhr+14.00-16.00 Uhr
Ev. „Kapelle zum Guten Hirten“ in Beulshausen, 37574 Einbeck: 12.15-12.45 Uhr
Ev. „Christuskapelle“ in Orxhausen, 37574 Einbeck: 13.00-13.30 Uhr

Es sind 6 Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Gemeindemitglieder3

1.  Beulshausen, Kim, am Wahltag 51 Jahre, Sparkassenkauffrau, Auf der Höhe 9, 37574 Einbeck
2.  Eggers, Daniela, am Wahltag 46 Jahre, Verwaltungswirtin, Luisenstraße 8, 37574 Einbeck
3.  Exner, Melani, am Wahltag 58 Jahre, Altenpflegerin, Beulshausen 10, 37574 Einbeck
4.  Goslar, Marina, am Wahltag 68 Jahre, Rentnerin, Bismarckweg 8a, 37574 Einbeck
5.  Koch, Ute, am Wahltag 75 Jahre, Rentnerin, Heinrichstraße 12, 37574 Einbeck
6.  König, Heiko, am Wahltag 60 Jahre, Verwaltungsangestellter, Bebelstraße 5, 37574 Einbeck
7.  Pätz, Marianne, am Wahltag 66 Jahre, Kinderpflegerin, Wilhelmstraße 31, 37574 Einbeck
8.  Probst, Monika, am Wahltag 64 Jahre, Hauswirtschafterin, Beulshausen 1, 37574 Einbeck
9.  Woykoß, Annette, am Wahltag 62 Jahre, Bürokauffrau, Rosenweg 6, 37574 Einbeck

Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die sie/er wählen will, jedoch nicht mehr als 6 Namen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.

Gemeindemitglieder, die im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Online-Wahl oder der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis zum 7. März 2024 bei dem Kirchenvorstand mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich von der oder dem Wahlberechtigten gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Die Zugangsdaten für die Online-Wahl werden jeder wahlberechtigten Person mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand
während der Wahlhandlung der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet werden.

Der Kirchenvorstand

  der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kreiensen

Beitrag von Internetredaktion